Anmeldung von Automaten


Ab dem 1. Januar 2024 wird die Verpflichtung zur Anmeldung von Automaten um die Meldepflicht der Steuerpflichtigen erweitert, die das Verfügungsrecht über den Betriebsort eines Automaten haben.

Die zu diesem Kreis gehörenden Steuerpflichtigen sind verpflichtet, dem Überwachungsdienstleister jährlich bis zum 31. Oktober des betroffenen Jahres eine Anmeldung pro Automaten elektronisch über die folgenden Daten abzugeben:

a) die Adresse, Parzellennummer des Ortes, an dem der Automat betrieben wird,

b) die Registriernummer des am angegebenen Ort befindlichen Automaten

c) die Nummer der Automatenüberwachungseinheit (ungarische Abkürzung: AFE), die sich in dem am angegebenen Ort befindlichen Automaten liegt,

d) den Namen und die Steuernummer des Betreibers des am angegebenen Ort befindlichen Automaten,

e) falls die Daten gemäß den Punkten von b) bis d) nicht verfügbar sind, dann dessen Tatsache.

Als Automaten müssen die Automaten mit AFE angesehen werden.

Der Überwachungsdienstleister, für denen die Datenlieferung ausgeführt werden muss, ist die DATRAK Digitális Adattranzakciós Központ Kft. Das heißt, dass die Anmeldung nicht der Steuerbehörde geschickt werden muss!

Im Fall von Automaten, die schon in Betrieb genommen wurden, muss die Anmeldung zum ersten Mal bis zum 29. Februar 2024 erfolgen.

Falls die angemeldeten Daten geändert werden, dann muss die Änderung dem Überwachungsdienstleister innerhalb von 15 Tagen nach dem Zeitpunkt, zu dem die Datenänderung bekannt wird, mitgeteilt werden.

Der Steuerpflichtige, der den Betriebsort zur Verfügung stellt, muss diese Meldepflicht jährlich bis zum 31. Oktober wiederholen.

Die Daten müssen in die Tabelle auf der Webseite AFE_adatszolg_2024.xlsx (live.com) eingetragen und an die E-Mail Adresse adatszolgaltatas@datrak.hu geschickt werden.

Bei Fragen können die Steuerpflichtigen sich an den Kundendienst der DATRAK Digitális Adattranzakciós Központ Kft. unter der E-Mail Adresse info@datrak.hu wenden.