Anmeldung der Einfuhr von landwirtschaftlichen Produkten
Gemäß der am 16. April 2024 in Kraft getretenen Regierungsverordnung 80/2024 (IV.11.) muss die Einfuhr nach Ungarn von einzelnen frischen oder gekühlten/gefrorenen Fleischsorten (z.B. Rindfleisch, Schweinefleisch,), Gemüsesorten und gewissen Getreidearten (z.B. Weizen, Roggen, Gerste,) und im Weiteren vom Weizenmehl, knusprigen Brot während des Zeitraums der Notfallsituation dem ungarischen Nationalamt für Sicherheit der Nahrungsmittelkette (abgekürzt: NÉBIH) im Voraus angemeldet werden.