Anmeldung der Einfuhr von landwirtschaftlichen Produkten


Die anmeldepflichtigen Produkte sind nach ihren Zolltarifnummern im Anhang Nr. 1 der Verordnung zu finden.

https://portal.nebih.gov.hu/documents/10182/1117699014/MGT+bejelentes+koteles+termekek.pdf

Die Anmeldepflicht umfasst nicht die Samen.

Die Anmeldepflicht bezieht sich nicht auf die Durchfuhr von anmeldepflichtigen Produkten im Transit durch Ungarn.

Die Anmeldung muss vom Verkäufer des anmeldepflichtigen Produktes (oder vom Frachtführer, Spediteur, der vom Verkäufer beauftragt wurde), der eine natürliche Person, Einzelunternehmer oder juristische Person ist, schriftlich auf Ungarisch unter Anwendung des auf der Homepage des Amtes NÉBIH veröffentlichten Formulars eingereicht werden, welches unter dem folgenden Link abrufbar ist: https://portal.nebih.gov.hu/mgbehozatal

Die betroffenen Verpflichteten müssen die Anmeldung im Fall eines Transports auf dem Luft- oder Wasserweg spätestens 6, in sonstigen Fällen spätestens 24 Stunden vor der Einfuhr erledigen.

In einer Anmeldung dürfen auch mehrere Einfuhren für dasselbe Produkt angegeben werden. Im Rahmen der Anmeldung kann solche Einfuhr nach Ungarn angemeldet werden, bei deren das Datum der Einfuhr nicht mehr als 30 Tage nach dem Datum der Anmeldung liegt.

Über den Empfang der vollständig ausgefüllten Anmeldung schickt das Amt NÉBIH dem Anmelder unverzüglich eine Bestätigung auf elektronischem Weg an die angegebene E-Mail-Adresse.

Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass die Anmeldung und die vom Amt NÉBIH übermittelte Bestätigung den Lieferdokumenten beigefügt werden müssen.

Der Anmelder muss diese Dokumente dem Frachtführer übergeben.

Die Polizei und das Finanzamt überprüfen die Einhaltung der Bestimmungen dieser Regierungsverordnung und verhängen zulasten des Anmelders eine Verwaltungsstrafe in Höhe von bis zu 40% des Wertes des von der Anmeldung betroffenen anmeldepflichtigen Produktes ohne Umsatzsteuer, wenn

  • der Anmelder seine Verpflichtung zur Anmeldung gemäß der Regierungsverordnung nicht erfüllt hat oder
  • die Dokumente die Fracht nicht vollständig begleiten oder
  • die Einfuhr mehr als 30 Tage nach dem Zeitpunkt der Anmeldung erfolgte.

Laut der Mitteilung, die auf der Homepage des Amtes NÉBIH veröffentlicht wurde, richtet das Amt NÉBIH auch separate Kundendienstkanäle ein, um die Fragen der Betroffenen so schnell und effizient wie möglich beantworten zu können. Die E-Mail-Adresse mgbehozatal@nebih.gov.hu sowie die Telefonnummer des Kundendienstes +36-1-336-9090 sind ab dem 16. April für den Kunden verfügbar.