Mehr als 2500 ungarischen Unternehmen wird das neue ESG-Gesetz betreffen


Die voraussichtlich am 1. Januar 2024 in Kraft tretende Rechtsvorschrift wird direkt 2500 ungarischen Unternehmen, indirekt Zehntausende von Unternehmen, die in der Lieferkette tätig sind, betreffen. Diese Unternehmen müssen ihre Tätigkeiten auch unter dem Gesichtspunkt von Umwelt, Sozialem und Governance (ESG) überprüfen und werden bestraft, wenn sie ihre Pflicht zur Datenlieferung nicht erfüllen.

Die Regierung hat dem Parlament am 14. November 2023 den Gesetzesentwurf über die ESG-Regulierung eingereicht, welcher auch von den Fachgruppenausschüssen besprochen und ohne Änderungen zur Annahme vorgeschlagen wurde. Das Ziel des Gesetzesentwurfs ist es, die Tätigkeiten der Gesellschaften, die ihm unterliegen, aufgrund der Aspekte nachhaltiger Finanzierung und ESG transparenter und dadurch objektiv überprüfbar zu machen, mit dem er die Verwirklichung der europäischen Klimaschutzbemühungen unterstützt.


Auf wen bezieht sich das voraussichtlich am 1. Januar in Kraft getretene ESG-Gesetz?

Der Gesetzesentwurf bezieht sich auf solche Großunternehmen, bei denen zwei der drei folgenden Werte die hier benannten Grenzwerte überschreiten:

  • die Bilanzsumme 10 000 Mio. HUF,
  • der Jahresumsatz 20 000 Mio. HUF,
  • die durchschnittliche Anzahl der im Geschäftsjahr Beschäftigten 500 Personen.

Die Rechtsvorschrift bezieht all dies getrennt auf die Großunternehmen, die als „Unternehmen von öffentlichem Interesse“ gelten, und auf gewöhnliche Großunternehmen, daneben auch auf die Klein- und Mittelunternehmen, die als „Unternehmen von öffentlichem Interesse“ angesehen werden. Nach der Definition wird ein Unternehmen als „Unternehmen von öffentlichem Interesse“ klassifiziert, wenn die Art seiner Tätigkeit aus Sicht des öffentlichen Interesses wegen seiner Größe, der Anzahl seiner Beschäftigten und seines Unternehmensstatus, einschließlich der Banken, Versicherungsunternehmen und börsennotierten Gesellschaften, wesentlich ist.

Die betroffenen Gesellschaften müssen nach ihrem Typ, ihrer Größe und Einflussfähigkeit einer Nachhaltigkeits-Due-Diligence unterziehen. Als Teil deren müssen sie ein Risikomanagementsystem einrichten sowie neben den regelmäßigen Prüfungen eine interne Verantwortungsstrategie entwickeln. Die jeweiligen Unternehmen müssen jährlich einen ESG-Bericht über die Erfüllung der Due-Diligence-Verpflichtungen erstellen und innerhalb von 6 Monaten auf der Webseite des Unternehmens verfügbar machen.


Die wesentlichsten Elemente des Gesetzesentwurfs

Fachliche Unterstützung

Einige neuen Aufgabenbereiche kommen zustande wie z.B. der ESG-Versicherer (juristische Person, die eine Versicherungstätigkeit im Zusammenhang mit der Pflicht zur Datenlieferung ausübt), ESG-Zertifizierer (akkreditierte konformitätsbeurteilende Organisation). Das Ministerium für Wirtschaftsentwicklung ist für die Leitung des ganzen Prozesses und Bereichs zuständig. Ihm gehören die Vorbereitung der Klein- und Mittelunternehmen zur ESG-Nachhaltigkeit, die damit verbundene Unterstützung, die Organisierung von Ausbildungen zum ESG-Berater und die Ausbildung von Bildungseinrichtungen. Das Ministerium für Wirtschaftsentwicklung beauftragt die IFKA Iparfejlesztési Közhasznú Nonprofit Kft., Aufzeichnungen über die Teilnehmer von Institutionen, die ESG-Berater ausbilden, zu führen sowie diese Institutionen zu akkreditieren.


Aufzeichnungen und Überprüfung

Das Gesetz hat die Aufsichtsbehörde für geregelte Tätigkeiten (auf Ungarisch: Szabályozott Tevékenységek Felügyleti Hatósága – abgekürzt: SZTFH) zum Aufsichtsorgan ernannt. Ihre Aufgaben sind:

  • die Führung von Aufzeichnungen zum Thema ESG,
  • die Akkreditierung der eingetragenen ESG-Berater, ESG-Zertifizierer und Unternehmen, die Nachhaltigkeitssoftware vertreiben und herstellen,
  • die Überprüfung im Rahmen einer behördlichen Prüfung, ob die Nachhaltigkeitsverpflichtungen erfüllt sind,
  • Überwachung des Funktionierens des Beschwerdebearbeitungssystems von Unternehmen
  • Betrieb der ungarischen Online-Plattform für ESG-Management.

Wenn die Behörde eine Rechtsverletzung erfährt, dann wendet sie eine Mahnung oder Verwaltungssanktion in Form einer Geldstrafe an und verpflichtet das Unternehmen, die Zuwiderhandlung zu beenden und die erforderlichen Vorbeugungs- bzw. Korrekturmaßnahmen zu treffen.


Direkte Pflichten der Unternehmen

  1. Erstellung eines Risikomanagementsystems
  2. Gestaltung einer internen Verantwortungsstrategie und eines internen Verantwortungssystems
  3. Durchführung von regelmäßigen Risikoanalysen
  4. Feststellung von Vorbeugungs- und Korrekturmaßnahmen im eigenen geschäftlichen Zuständigkeitsbereich des Unternehmens und gegen seine direkten Lieferanten
  5. Erfüllung der Verpflichtung zur ESG-Datenlieferung
  6. Ersuchen der indirekten Lieferanten um Erklärung über die entstehenden Risiken
  7. Initiierung einer ESG-Qualifizierung gemäß der Rechtsvorschrift oder aufgrund eines Vertrags

Die ESG-Berichte müssen von einem ESG-Zertifizierer, der vom öffentlichen Organ eingetragen wurde, innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt des Berichtes geprüft werden.

 

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Dadurch, dass Ihr Unternehmen sein Betrieb nachhaltig macht, werden Sie nicht nur die neuen Gesetze und unionsrechtlichen Anforderungen erfüllen, sondern Sie werden die Möglichkeit haben, eine stabilere Lieferkette aufzubauen und fähig zu werden, grüne Finanzierung in Anspruch zu nehmen, die das langfristige Wachstum Ihres Unternehmens unterstützt.

Im Zusammenhang mit der Gesetzeseinführung stehen wir unseren Partnern mit den folgenden Dienstleistungen zur Verfügung:

  • Feststellung von ESG-Verpflichtungen
  • Gestaltung der ESG-Strategie
  • ESG-Trainings
  • Gestaltung von ESG-Messwerten, Kennzahlen, Dashboard
  • Vorbereitung von ESG-Berichten
  • ESG-Audit

 

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