Datenlieferung über Fremdvergleichspreise in der Körperschaftsteuererklärung


Pflicht zur Datenlieferung gemäß dem Körperschaftsteuergesetz

Laut der ab 26. August 2022 gültige Änderung des Gesetzes Nr. LXXXI des Jahres 1996 über die Körperschaftsteuer und Dividendensteuer sind Gesellschaften und weitere gesetzlich definierten Organisationen, die keine Kleinunternehmen sind, neben der Erstellung der Verrechnungspreisdokumentation im Sinne der entsprechenden Verordnung verpflichtet, der ungarischen Steuerbehörde bis zur Abgabe der Körperschaftssteuererklärung Daten über die Bestimmung des Fremdvergleichspreises zu liefern. Die Vorschriften bezüglich der Datenlieferung müssen zum ersten Mal hinsichtlich der nach 31. Dezember 2022 abgegebenen Erklärungen angewendet werden.


Die betroffenen Geschäftsvorfälle

Laut der am 31. Dezember 2022 in Kraft getretene Änderung der Verordnung 32/2017 (X.18.) des Wirtschaftsministeriums (nachfolgend Verordnung) über die Dokumentationspflicht im Zusammenhang mit der Bestimmung des Fremdvergleichspreises sind folgende Geschäftsvorfälle von der Dokumentationspflicht befreit, jedoch unterliegen sie einer eingeschränkten Meldepflicht, die Bezeichnung des Geschäftsvorfalles, der den Geschäftsvorfall kennzeichnende Tätigkeitscode, die Daten der an der Transaktion beteiligten verbundenen Unternehmen sowie die verrechneten Beträge bzw. der eventuellen Änderung der Körperschaftsteuerbemessungsgrundlage müssen angegeben werden:

  • mit Privatpersonen - nicht als Einzelunternehmer - abgeschlossene Verträge
  • unentgeltliche Geldmittelübergabe und -Übernahme

Die Weiterberechnungen der Kosten (Weiterberechnungen der Beträge, die von unabhängigen Unternehmen in Rechnung gestellt wurden) sind unverändert von der Dokumentationspflicht und hinsichtlich des im Jahr 2022 endenden Steuerjahres auch von der Pflicht zur Datenübermittlung befreit. Später werden die Weiterberechnungen der oben beschriebenen eingeschränkten Meldepflicht unterliegen.

Die Geschäftsvorfälle, deren Wert zu dem im Steuerjahr ohne Umsatzsteuer ermittelten Fremdvergleichspreis 100 Millionen Forint nicht überschreitet, sind ebenfalls von der Dokumentationspflicht befreit. Dabei müssen die aufgrund zusammenfassbarer Verträge erfolgten Leistungen zusammen berücksichtigt werden. Der Grenzwert wurde von 50 Millionen Forint auf 100 Millionen Forint erhöht. Der höhere Grenzwert kann schon für das im Jahr 2022 beginnende Steuerjahr angewendet werden und gilt auch für die Pflicht zur Datenlieferung.

Für die folgenden Geschäftsvorfälle besteht weder die Dokumentationspflicht noch die Pflicht zur Datenlieferung:

  • Börsengeschäfte nach dem Kapitalmarktgesetz
  • Geschäftsvorfälle, die zu behördlich festgelegten Preisen oder zu in den Rechtsvorschriften definierten individuellen Preisen abgewickelt werden.

Jener Geschäftsvorfall, bei dem der Fremdvergleichspreis nach dem ungarischen BGB im Rahmen eines Beschlusses ermittelt wurde, ist von der Dokumentationspflicht befreit, sofern der in dem Beschluss dargelegte Sachverhalt unverändert besteht. Auf diese Geschäftsvorfälle bezieht sich eine unbeschränkte Pflicht zur Datenlieferung.

Falls der Steuerpflichtige mit seinem verbundenen Unternehmen vor Entstehung des verbundenen Verhältnisses einen Vertrag abgeschlossen hat, ist er zur Erstellung einer Dokumentation und zur Datenlieferung nur in dem Fall verpflichtet, wenn jegliche Vertragsbedingungen von ihnen verändert werden oder eine solche Änderung eintritt, die von unabhängigen Unternehmen bei der Preisfestsetzung berücksichtigt würde.


Welche Daten müssen angegeben werden?

Der Umfang der in der Körperschaftsteuererklärung anzugebenden Daten deckt die Informationen ab, die bereits schon in den Verrechnungspreisdokumentationen enthalten waren, insbesondere kurze, quantifizierbare Daten, die die IT-Verwaltbarkeit erleichtern.

Bezeichnung des Geschäftsvorfalles

Der erste Schritt der Datenlieferung ist die Angabe der Bezeichnung des Geschäftsvorfalles, die, falls möglich, darauf hinweist, welche Funktionen der Steuerpflichtige bei der Transaktion ausübt, welche Risiken er trägt und an welcher Seite der Transaktion er beteiligt ist. Die Liste der auswählbaren Transaktionstypen ist in der Verordnung enthalten. Dazu gehören vor allem z.B. die Lohnfertigung; die Inanspruchnahme von Lohnfertigung; die Auftragsfertigung; die Inanspruchnahme von Auftragsfertigung; die Auftragsfertigung bzw. Fertigung mit begrenzten Risiken mit Fakturierung an unabhängige Unternehmen; die Handelsvertretung; die Inanspruchnahme von Handelsvertretung; Low-Risk-Distribution; die Inanspruchnahme von Low-Risk-Distribution; die Erbringung und Inanspruchnahme von Dienstleistungen, wobei der Dienstleister bezüglich der Dienstleistung begrenzte Risiken trägt und somit im Zusammenhang mit der Dienstleistung als Routineunternehmen charakterisiert werden kann; die Erbringung und Inanspruchnahme von Dienstleistungen, wobei der Dienstleister als Unternehmer oder Mitunternehmer charakterisiert werden kann; die Lizenzvergabe; die Lizenzierung; die Darlehensgewährung; die Darlehensaufnahme; die Bürgschaft bzw. die Bereitstellung und Inanspruchnahme von Garantien; die Übertragung eines Geschäftszweiges oder einer Beteiligung; andere fallweise abgewickelte Transaktionen im Rahmen einer Umstrukturierung; fallweise abgewickelte Verkäufe von Vermögenswerten, die nicht mit einer Umstrukturierung zusammenhängen; sonstige Transaktionen.

Tätigkeitscode

Für die Produktions-, Vertriebs und Dienstleistungstätigkeiten und, soweit möglich, für sonstige Transaktionen muss der Tätigkeitscode angegeben werden, der die Transaktion am besten kennzeichnet.

Nettogegenwert

Im Rahmen der Datenlieferung müssen im Weiteren der tatsächlich verrechnete Nettogegenwert der Transaktion, aufgegliedert nach verbundenen Unternehmen, und der Betrag jener Änderung der Körperschaftsteuerbemessungsgrundlage, die zur Leistung im betroffenen Wirtschaftsjahr gehört, angegeben werden.

Methode, von der Methode abhängige Daten

In der Körperschaftssteuererklärung sind die vorrangig angewandte Methode zur Bestimmung des Fremdvergleichspreises und, wenn diese Methode die Wiederverkaufs-, Kostenaufschlags- oder Nettomargenmethode ist, der Rentabilitätskennzahl anzugeben. Nach den in der Verordnung Aufgelisteten gehören das betriebsertragsanteilige Betriebsergebnis, das betriebsaufwandsanteilige Betriebsergebnis, die EBIT-Marge, die Bruttomarge, das Berry Ratio und das vermögensanteilige Betriebsergebnis zu diesen Rentabilitätskennzahlen. Außer diesen Kennzahlen kann auch eine andere Kennzahl gewählt werden.

Wird eine Dienstleistungstätigkeit ausgeübt oder eine Lizenzvergabe, Lizenzierung, Franchising durchgeführt und ist die Preisvergleichsmethode anwendbar, so muss die Grundlage für die Dienstleistungsgebühr oder die prozentuale Lizenzgebühr angegeben werden, wobei es sich um die Netto- oder Bruttoumsatzerlöse, das Betriebsergebnis oder eine andere Grundlage handeln kann.

Bei Finanzgeschäften, falls die Preisvergleichsmethode anwendbar ist, muss der Referenzzinssatz oder der Festzinssatz aufgeführt werden.

Rechnungslegungsstandard

Die Datenlieferung umfasst auch Informationen über den Rechnungslegungsstandard, der von jener Partei angewendet wird, aus deren Sicht die Transaktion geprüft wird (die sog. "geprüfte Partei") oder deren Finanzdaten bei der Festlegung der Grundlage für die Lizenz- oder Dienstleistungsgebühr berücksichtigt werden.

Fremdvergleichs- und tatsächlich angewendeter Wert

In der Körperschaftssteuererklärung muss auch der fremdübliche Wert oder die Bandbreite von fremdüblichen Werten der Rentabilitätskennzahl, der prozentualen Lizenzgebühr, der (prozentualen) Dienstleistungsgebühr, des Zinsaufschlags oder des Gesamtzinssatzes angegeben werden. Im Fall eines Einzelpreises muss der Stückpreis oder die Bandbreite der fremdüblichen Preise, bzw. die Bezeichnung der Einheit aufgeführt werden. Zusätzlich müssen die tatsächlich verrechneten Werte zusammen mit der angewandten Änderung der Steuerbemessungsgrundlage angegeben werden.


Segmentierung von Finanzdaten

Für das im Jahr 2023 beginnende Steuerjahr muss die Dokumentation über die Bestimmung des Fremdvergleichspreises enthalten, wie die Finanzdaten, die bei der Anwendung der Methode zur Ermittlung des Fremdvergleichspreises verwendet werden, mit den Berichtsangaben, Hauptbuchkonten, Kostenstellen, Kostenträgern, Profitcentern oder Auftragsnummern verbunden werden können. Es war bisher und ist für das im Jahr 2022 endende Wirtschaftsjahr auch notwendig, die Verbindung zwischen dem Bericht und den verwendeten Daten aufzuzeigen, da die Bestimmung von transaktionsbezogenen Kennzahlen auch heute die akzeptierte und von der Steuerbehörde erwartete Vorgehensweise ist. Wie es oben erläutert wurde, muss die auf die Transaktionen bezogene Rentabilitätskennzahl bereits in den nach 31. Dezember 2022 abgegebenen Körperschaftsteuererklärungen aufgezeigt werden, falls eine solche Methode angewendet wird, die die Prüfung der Rentabilitätskennzahl beinhaltet.

Gemäß § 77 vom ungarischen BGB muss der Steuerpflichtige seine Aufzeichnungen so führen, dass sie für die Steuerermittlung geeignet sind. Aufgrund dessen kann die getrennte Aufzeichnung von Daten über die Transaktionen auch erwartet werden, da die transaktionsbezogenen Rentabilitätskennzahlen und die damit zusammenhängenden eventuellen Posten, die die Steuerbemessungsgrundlage ändern, anhand der transaktionsbezogenen Aufzeichnungen festgelegt werden können.

Die Segmentierung der Finanzdaten ist in solchen Fällen wichtig, in denen der Steuerpflichtige mehrere Tätigkeiten ausübt, so dass die Analyse des Geschäftsvorfalles und die Bestimmung der für den Geschäftsvorfall spezifischen Rentabilitätskennzahl nicht auf der Grundlage der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgen kann, die Daten auf der Ebene des gesamten Unternehmens enthält, sondern wofür detailliertere Daten auf der Ebene des Geschäftszweiges, der Tätigkeit, der Division oder des Segments erforderlich sind. Im Hinblick auf die Tatsache, dass die präziseren Rechtsvorschriften erst für das im Jahr 2023 beginnende Steuerjahr gelten, ist es empfehlenswert, so bald wie möglich zu prüfen, ob die Aufzeichnungen die Ermittlung von Daten auf Transaktionsebene ermöglichen, da es Möglichkeiten für Änderungen am Jahresanfang gibt, die zur Einhaltung der Rechtsvorschriften beitragen.