Erweiterte Herstellerverantwortung


Um die Richtlinien der Europäischen Union im Bereich der Abfallwirtschaft zu erfüllen, wird das Abfallwirtschaftssystem auch in Ungarn umgestaltet, deshalb werden das System der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR-System) und die damit verbundene Gebühr ab dem 1. Juli 2023 eingeführt.


Organisationen, die dem EPR-System unterliegen, müssten sich bereits ab dem 1. April auf dem von der MOL Hulladékgazdálkodási Zrt. betriebenen MOHU-Partnerportal registrieren. Ab dem 1. Mai 2023 müssen die betroffenen Wirtschaftsorganisationen, die bereits tätig sind, einen Registrierungsantrag bei der nationalen Abfallwirtschaftsbehörde stellen, dessen Frist am 31. Mai 2023 endet.


Die erste Frist für die Datenübermittlung der gebührenpflichtigen Organisationen, welche der Basis zur Berechnung der Gebühren dient, ist der 20. Tag des Folgemonats nach dem dritten Quartal, d.h. 20. Oktober 2023.


Neben der Gebühr für die erweiterte Herstellerverantwortung bleibt die umweltschutzbezogene Produktabgabe weiter bestehen und der Betrag der EPR-Gebühr kann nach bestimmten Regeln vom Betrag der Produktabgabe abgezogen werden.