Pendeln zur Arbeit mit landes- bzw. komitatsweit gültiger Zeitkarte


Der Preis der landes- bzw. komitatsweit gültigen Zeitkarte, die für die Fahrt zur Arbeit verwendet wird, kann laut den auf der Homepage der ungarischen Steuerbehörde (NAV) veröffentlichten Informationen folgendermaßen steuerfrei erstattet werden:


1. Pendeln zur Arbeit innerhalb eines Komitats

Wenn der Arbeitnehmer innerhalb eines Komitats zur Arbeit pendelt, dann darf seiner Arbeitgeber sogar 100% des Preises der komitatsweit gültigen Zeitkarte, die für die tägliche Fahrt zur Arbeit verwendet wird und für einen Komitat gültig ist, steuerfrei erstatten. Der Preis der komitatsweit gültigen Zeitkarte kann auch dann steuerfrei erstattet werden, wenn das Ticket oder die Zeitkarte zwischen dem Wohnort oder Aufenthaltsort des Arbeitnehmers und dem Arbeitsplatz günstiger wäre als die komitatsweit gültige Zeitkarte.

Wenn der Arbeitgeber statt der komitatsweit gültigen Zeitkarte die landesweit gültige Zeitkarte bezahlt, dann ist der Mehrbetrag der landesweit gültigen Zeitkarte gegenüber dem Preis der komitatsweit gültigen Zeitkarte als Arbeitseinkommen des Arbeitnehmers zu versteuern.


2. Pendeln zur Arbeit auf dem Weg durch mindestens zwei angrenzenden Komitate

Wenn der Arbeitnehmer während seiner täglicher Fahrt zu Arbeit in mindestens zwei, angrenzenden Komitaten die öffentlichen Verkehrsmittel in Anspruch nimmt, darf der Arbeitgeber sogar 100% des Preises der landesweit gültigen Zeitkarte steuerfrei erstatten.


3. Gemeinsame Erstattung der Kosten für die Fahrt zur Arbeit und Heimfahrt

Wenn dem Arbeitnehmer die Kosten für die tägliche Fahrt zur Arbeit und Heimfahrt erstattet werden, z.B. sein Arbeitsplatz befindet sich in Budapest, deshalb pendelt er täglich von seinem Aufenthaltsort in Dunakeszi zur Arbeit und fährt jedes Wochenende zu seinem Wohnsitz in Nyíregyháza, dann darf der Arbeitgeber den Preis der landesweit gültigen Zeitkarte, die während dieser Fahrten verwendet wird, steuerfrei erstatten.