Änderungen mit Auswirkungen auf die Prüfungstätigkeit
Wie gewohnt werden wir neben der Veranstaltung Tízórai auch in einem separaten Newsletter über die wichtigsten Änderungen in der Wirtschaftsprüfung berichten:
- Erhöhung der Prüfungsgrenze: Die Prüfungsgrenze wird 2025 von 300 Millionen Forint auf 600 Millionen Forint erhöht, was kleineren Unternehmen die Möglichkeit bietet, ihre administrativen Aufgaben zu reduzieren. Ab 2025 müssen nur noch Muttergesellschaften mit einer Bilanzsumme von weniger als 10 Milliarden HUF, einem Nettoumsatz von 20 Milliarden HUF und einer durchschnittlichen Anzahl von 250 Mitarbeitern (zwei von drei in den letzten zwei Jahren) konsolidierte Jahresabschluss erstellen.
- Möglichkeit der Erstellung eines vereinfachten Jahresberichts: Der Kreis der von der Erstellung eines Geschäftsberichts und eines Cashflow-Berichts befreiten Unternehmen wurde erweitert und der Inhalt der ergänzenden Anmerkungen wurde eingeschränkt – die Werte liegen bei 2 Mrd. HUF für die Bilanzsumme, 4 Mrd. HUF für den jährlichen Nettoumsatz und 50 Mitarbeitern (zwei von drei Unternehmen überschreiten diese Werte nicht).
- Änderungen an ISA600: Aufgrund der Änderungen am ISA600-Standard sind die Erwartungen und die Kommunikation im Zusammenhang mit der Gruppenprüfung weiter gestiegen. Dies bedeutet, dass bei Gruppenprüfungen noch strengere Anforderungen erfüllt werden müssen.
- Elektronische Archivierung: Ab 2025 wird die elektronische Archivierung für Wirtschaftsprüfer verpflichtend, was bedeutet, dass alle Berichte in elektronischer Form erstellt und unterzeichnet sowie die gesamte Dokumentation archiviert werden müssen.
- Nachhaltigkeit und ESG-Berichterstattung: Die geltende EU-Richtlinie, das Gesetz C von 2000 über das Rechnungswesen und das Gesetz CVIII von 2023 über den Nachhaltigkeitsprüfungsbericht erfordern eine gründliche Vorbereitung der Großunternehmen. Aufgrund der rechtzeitigen Einhaltung der Anforderungen und der Vorbereitung auf die damit verbundene Prüfungsarbeit werden wir die Bereitschaft der Verpflichteten bereits im Jahr 2025 testen. Nach den derzeitigen Rechtsvorschriften müssen Unternehmen von öffentlichem Interesse ab 2024 Bericht erstatten, alle anderen Großunternehmen ab 2025, wenn sie zwei der Werte überschreiten - 10 Milliarden HUF Bilanzsumme, 20 Milliarden HUF Nettoumsatz, statistische Durchschnittszahl von 250 Mitarbeitern. Füllen Sie den nachstehenden Fragebogen aus, um herauszufinden, ob Ihr Unternehmen der Verpflichtung unterliegt.
- Aktualisierung der Abschlusspläne: Wir bitten die Kunden, die grundlegenden Abschlussprozesse vorzubereiten, um eine effizientere und genauere Prüfung zu ermöglichen.