GDPR Beratung


Ab dem 25. Mai 2018 wird der Schutz personenbezogener Daten in Ungarn auch durch die neue EU-Datenschutzverordnung geregelt.

Nach dem Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hat der Datenschutz höchste Priorität, so dass auch Ihr Unternehmen die Anforderungen der Verordnung erfüllen muss. Die GDPR ist die Abkürzung für General Data Protection Regulation (Allgemeine Datenschutzverordnung), die im Mai 2018 in den 28 EU-Mitgliedstaaten, darunter auch Ungarn, in Kraft getreten ist und eine grundlegende Überarbeitung der bisherigen Datenschutzroutine darstellt. Es ist kein Zufall, dass sie als eine der strengsten Vorschriften gilt: Die Nationale Datenschutzbehörde (NAIH) kann Geldstrafen von bis zu 20 Millionen Euro (6 Milliarden Forint) erheben, wenn die Datenschutzvorschriften nicht einhalten werden.

Für die Einhaltung der DSGVO kann auch eine Beratung erforderlich sein. Die Einhaltung der Vorschriften erfordert eine Due-Diligence-Prüfung der Organisation und ihrer Datenverwaltungsprozesse, Datenzuordnung, Audits, Aktionspläne, Umsetzung und regelmäßige Überwachung.

Häufig werden Unternehmen erst dann auf Unregelmäßigkeiten bei der Datenverarbeitung aufmerksam, wenn sie bereits von der Datenschutzbehörde belangt werden. Es lohnt sich jedoch, ein Bußgeld von mehreren Millionen Euro zu vermeiden und die Hilfe von GDPR-Beratern in Anspruch zu nehmen, bevor die behördliche Prüfung anfängt. Im Rahmen eines Datenschutzaudits beurteilen wir die Datenverwaltung personenbezogener Daten beim Kunden. Auf der Grundlage der Ergebnisse des Audits geben wir konkrete, praktische Empfehlungen, um sicherzustellen, dass das geprüfte Unternehmen die Vorschriften des Datenschutzgesetzes und die von den Behörden und Gerichten gesetzten Standards einhält. Auf der Grundlage der im Rahmen des Datenschutzaudits bewerteten Informationen erstellen wir eine interne Datenverwaltungspolitik für unsere Kunden. Unsere GDPR-Beratung erstreckt sich auf die Nutzung von Telefon, E-Mail, Internet und anderen Methoden der elektronischen Überwachung (Betrieb von Kamerasystemen, GPS-Tracking, Zeiterfassungssysteme). Die spezifischen Anforderungen an diese und die Erstellung der entsprechenden Datenschutzhinweise sind Teil unseres Datenschutzpakets.

Wir verfolgen ständig die Änderungen der Rechtsvorschriften im Bereich Datenverwaltung. Wir beraten gerne die sich an uns wendende Unternehmen darüber, welche Veränderungen auf sie zukommen und wie sie sich auf diese vorbereiten können. Im Rahmen von persönlichen Besprechungen beurteilen wir die einzelnen Datenverarbeitungsvorgänge, den Kreis der betroffenen Personen und die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten und schlagen Lösungsmöglichkeiten vor.

Falls erforderlich, überprüfen wir die vorhandene Dokumentation auf die Einhaltung der DSGVO und berichten über unsere Ergebnisse.

Im Rahmen unseres Datenschutz- und Datenverwaltungspakets erstellen wir die folgenden Dokumente für unsere Kunden:


GDPR-Politik

Datenblatt

Rücktritt von der Datenverarbeitung

Erklärung zur Verwaltung personenbezogener Daten

Zustimmung zur Verwaltung personenbezogener Daten durch Dritte

Informationen für Mitarbeiter zur Datenverwaltung

Informationsschreiben für Dritte

Informationen/Erklärung für Arbeitnehmer

Informationen über die betriebsärztliche Untersuchung

Vertragsergänzung mit einer natürlichen Person

Erklärung des Vertreters der Rechtsperson

Logbuch der Vorfälle

Vertraulichkeitserklärung

Automatisches Antwortschreiben (Stellenbewerber)

Aktualisierung und Anpassung der Datenschutzhinweise im Internet

Mustervertrag Datenverwalter - Datenverarbeiter

Tests zur Bewertung von Interessen (falls zutreffend)

Arbeitnehmererklärung

Register der Datenverwalter

 

Wenn Sie Hilfe bei der Regelung Ihrer Datenverwaltung und der Einhaltung von Rechtsvorschriften benötigen, wenden Sie sich gerne an uns!

 

Kontakt:

  

Péter Gulyás

Partner

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