Transferpricing


Die Molnár & Partners Kft. erbringt seit mehreren Jahren Verrechnungspreisdienstleistungen auf einem konstant hohen Niveau an Unternehmen, die Mitglieder multinationaler Konzerne sind.

Gehören mehrere Unternehmen zu einer Eigentümer- oder Interessengruppe, d. h. zu einem Konzern oder einer Unternehmensgruppe, können Entscheidungen getroffen werden, die von den Marktbedingungen abweichen, da es sich in der Regel um zentrale Entscheidungen handelt. Das typischste Beispiel hierfür ist der Preis, da die konzerninternen Verrechnungspreise oft von den normalen Marktpreisen abweichen, was sich auf die Rentabilität, die Gewinne und die Ergebnisse der einzelnen Unternehmen auswirkt und somit auch auf die Steuerpflicht. Bei Transaktionen mit verbundenen Parteien müssen die Unternehmen sicherstellen, dass die Beachtung des Fremdvergleichsprinzips gewährleistet wird. § 18 des Gesetzes LXXXI von 1996 über die Körperschafts- und Dividendensteuer (Tao. tv) regelt die Anpassung der Preise zwischen verbundenen Unternehmen an den Fremdvergleichspreis und die Methode zur Ermittlung des Fremdvergleichspreises.

Unsere erfahrenen Mitarbeiter überprüfen die Einhaltung der Vorschriften auch mithilfe von AMADEUS, TP Catalyst und Opten-Datenbankabfragen. Im Sinne des Körperschaftssteuergesetzes muss der Steuerzahler den Fremdvergleichspreis in jedem Fall bestimmen. Im Zusammenhang mit der Ermittlung des Fremdvergleichspreises kann der Steuerpflichtige auch Aufzeichnungspflichten unterliegen. Dies wird als Aufzeichnungspflicht für Verrechnungspreise bezeichnet.

 

Verrechnungspreisaufzeichnungen, auch bekannt als Verrechnungspreisdokumentation, werden erstellt, um die Beachtung des Fremdvergleichsprinzips für diejenigen Transaktionen nachzuweisen, die während des Steuerjahres mit verbundenen Parteien abgewickelt wurden. Die Erstellung der Verrechnungspreisdokumentation wird nicht nur denjenigen empfohlen, die nach dem NGM-Verordnung 32/2017 zur Verrechnungspreisaufzeichnungen verpflichtet sind, sondern auch allen Unternehmen, die Geschäfte mit ihren verbundenen Unternehmen abwickeln. Im Falle einer Steuerprüfung müssen Steuerpflichtige, die der Verrechnungspreisdokumentationspflicht unterliegen, diese Unterlagen den Steuerbehörden vorlegen, während Steuerpflichtige, die nicht der Dokumentationspflicht unterliegen, kann eine vorhandene Dokumentation eine große Hilfe beim Nachweis der Beachtung des Fremdvergleichsprinzips sein.

Es ist jedoch auch wichtig, dass die Verrechnungspreisdokumentation kein lebenslanges Dokument ist. Unternehmen, die ihre Verrechnungspreisaufzeichnungen nur für ein oder zwei Jahre erstellen, in der Hoffnung, dass diese ihnen im Falle einer Verrechnungspreisprüfung jahrelange Gewissheit verschaffen, gehen ein großes Risiko ein. Nach der aktuellen NGM-Verordnung 32/2017 über die Verrechnungspreisdokumentationsvorschriften ist die Dokumentation jährlich zu erstellen.  Wir sind der Meinung, dass wir mit unseren Kunden kontinuierlich zusammenarbeiten und Jahr für Jahr die entsprechende Verrechnungspreisdokumentation für sie erstellen müssen.

Unser Unternehmen übernimmt auch die Überprüfung und Aktualisierung von bereits erstellten Verrechnungspreisdokumentationen und unterstützt so unsere Kunden bei der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften.

Nach den nationalen Rechtsvorschriften muss die Verrechnungspreisdokumentation aus einem Master File und einem Local File bestehen. In dem Master File wird die Unternehmensgruppe aus Verrechnungspreissicht dargestellt, das Local File bezieht sich auf den betroffenen Steuerzahler und seine Transaktionen mit den verbundenen Parteien, wie es auch in den OECD-Richtlinien beschrieben ist, die in diesem Bereich international zu berücksichtigen sind. Unsere Firma unternimmt die Erstellung sowohl des Master Files als auch des Local Files auf Ungarisch und in Fremdsprachen (Englisch, Deutsch).


MASTER FILE

Eine Stammdokumentation muss erstellt werden, wenn es mindestens eine Transaktion mit einer verbundenen Partei gibt, die nicht von der Verpflichtung zur Erstellung von Verrechnungspreisaufzeichnungen befreit ist. Das Master File enthält für Verrechnungspreiszwecke relevante Informationen für die gesamte Unternehmensgruppe und kann auch die Unterstützung der (regionalen) Zentrale der Gruppe erfordern. Ohne Master File sind die Verrechnungspreisaufzeichnungen nicht vollständig.


LOCAL FILE

Die lokale Dokumentation enthält Informationen über den Steuerpflichtigen, der die Aufzeichnungen zu erstellen hat (Darstellung des Managements, konzerninternes Berichtswesen, Organigramm, Wettbewerber, Strategie, Unternehmensumstrukturierungen im laufenden und im Vorjahr usw.), und für jede zu dokumentierende Transaktion enthält sie u. a. die folgenden Angaben:

  • Darstellung des Geschäftsvorfalls, der beteiligten Parteien, des in Rechnung gestellten, verrechneten Betrags sowie eine ausführliche Beschreibung des Vertrags (Kopie des letzteren),
  • detaillierte Vergleichs- und Funktionsanalyse der an der Transaktion beteiligten verbundenen Parteien, einschließlich etwaiger Änderungen gegenüber den Vorjahren,
  • die Überprüfung der Anwendbarkeit der Methoden, die Gründe für die Annahme oder Ablehnung der Methoden, die Darstellung der am besten geeigneten Methode, die Bezeichnung der analysierten Partei und die Gründe für die Wahl,
  • eine Liste und Beschreibung ausgewählter interner und externer Vergleichsangaben, relevante Finanzangaben unabhängiger Unternehmen, auf die sich die Analyse des Fremdvergleichspreises basiert, einschließlich einer Beschreibung der bei der Vergleichsanalyse angewandten Methodik und der Quelle dieser Informationen,
  • eine Beschreibung und ausführliche Begründung der Anpassungen an die Vergleichbarkeit und ob die Anpassung an den Daten der getesteten Partei, der vergleichbaren unabhängigen Transaktion oder an beiden vorgenommen wird,
  • einen detaillierten Nachweis, dass bei den geprüften Geschäftsvorfällen der Fremdvergleichspreis auf der Grundlage der gewählten Fremdvergleichsmethode festgelegt wurde,
  • eine Darstellung der bei der Anwendung der Fremdvergleichsmethode verwendeten Finanzangaben,
  • eine kurze Erläuterung, wie die bei der Anwendung der Fremdvergleichsmethode verwendeten Finanzangaben mit den Daten im Jahresabschluss des Steuerpflichtigen verknüpft werden können.


Egal, ob es sich um das Master File oder um das Local File handelt, wenden Sie sich gerne an uns, wenn Sie eine Verrechnungspreisdokumentation benötigen.

Kontakt:

Éva Szabados

Direktor


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